Allgemeine Geschäftsbedingungen für STAND//BY-TECHNOLOGIE (STAND//BY) zur Verwendung bei gewerblichen und privaten Kunden

§ 1
Geltungsbereich

(1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für die Beauftragung der Leistungen von STAND//BY die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(2) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gelten unsere Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.

(3) Abweichenden Bedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.

(4) Leistungen werden im Angebot an sich als Werk- oder Dienstleistungen vereinbart. Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Programmen der Informationstechnologie unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Dienstleistungen dienen der Beratung und Unterstützung des Kunden. STAND//BY erbringt diese in eigener Verantwortung. Der Kunde ist für die von ihm aufgrund der Werk- oder Dienstleistungen von STAND//BY angestrebten und damit erzielbaren Ergebnisse verantwortlich.

§ 2
Vertragsschluss

(1) Durch die Beauftragung oder durch konkludente Handlung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und STAND//BY kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.

(2) Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch STAND//BY ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebot und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.

(3) Angebote von STAND//BY in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.

§ 3
Leistungsumfang

(1) STAND//BY bietet u.a. folgende Leistungen an: Erstellung, Planung, Anpassung und Pflege digitaler Medien wie z.B. Websites und Online-Shops, sonstige Grafikdienstleistungen, Produktion digitaler Datenträger (CD-ROM/DVD etc.), die Übernahme von Projektmanagement im Rahmen von Mehrparteienverhältnissen, Schulungen, Programmierung und Entwicklung, sonstige PC Dienste (Datenrettung, etc.) und Beratung in Sachen Systemlandschaft. Zudem erbringt STAND//BY Consultingleistungen im IT-Bereich. Der detaillierte Leistungsumfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung oder aus der zusätzlich vereinbarten Leistungsbeschreibung.

(2) STAND//BY erbringt die Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten sofern dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche müssen nur berücksichtigen werden, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.

(3) Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von STAND//BY zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann STAND//BY dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit STAND//BY schriftlich darauf hingewiesen hat.

(4) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Es handelt sich dabei insbesondere um:

i.          die Impressums-Pflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
ii.         Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);
iii.         Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
iv.        Prüfpflichten bei Linksetzung;
v.         Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskusionen, Blogs und Chaträumen;
vi.        Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
vii.       Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch   Nutzungsrechte).

Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte STAND//BY ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist STAND//BY berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

(5) STAND//BY kann Werk- und Dienstleistungen ganz oder teilweise durch von STAND//BY bestimmte Unterauftragnehmer ausführen lassen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Die Beratungsleistung umfasst auch die Auswahl und Hinzuziehung dritter Unternehmen. Sofern ein Mitspracherecht des Kunden nicht ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt die Auswahl Dritter unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg für den Kunden.

(6) STAND//BY ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung notwendig ist. Wird die Herausgabe durch den Kunden gewünscht, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung von Quellprogrammen bzw. Quelldaten.

(7) Sofern an die erbrachte Leistung Folgeleistungen geknüpft sind wie z.B. Systemupdates, Update von Software, Pflege von Datenbanken, u.ä.) sind diese nicht Gegnstand der ursprünglichen Leistungsvereinbarung und somit gesondert zu vereinbaren.

§ 4
Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung.

(2) Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall individuell vereinbart, angeboten und angenommen wurden. Soweit nicht anders festgelegt, werden Arbeiten, die über das vereinbarte hinausgehen, nach den aktuell geltenden Listenpreise zusätzlich abgerechnet.

(3) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge des Vorlegens von Arbeitsmaterialien in nicht vereinbarter Form.
Notwendige und zumutbare Inanspruchnahme von Leistungen Dritter wird STAND//BY im Vorfeld mit dem Kunden individuell vereinbaren. Aufwand für Lizenzmanagement, in Auftrag gegebene Test-, Recherchedienstleistungen und rechtliche Prüfungen sowie außerhalb der Geschäftszeiten erbrachte Dienstleistungen gelten ebenfalls als Zusatzleistungen im obigen Sinne.

(3) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Vorschriften rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.

(4) Der Kunde muss damit rechnen, dass STAND//BY Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann STAND//BY Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

(5) STAND//BY ist berechtigt, für Vorauszahlung maximal in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.

§ 5
Termine, Fristen und Leistungshindernisse

(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

(2) Ist für die Leistung die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt.

(3) Bei Verzögerungen infolge von (Veränderungen der Anforderungen des Kunden, unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie STAND//BY nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller), erforderlicher Mitwirkung Dritter, verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

(4) Soweit STAND//BY den vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

(5) Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

§ 6
Abnahme

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, auftragsgemäß erbrachte Leistungen unmittelbar nach Erhalt auf Fehler zu testen und abzunehmen. Die Abnahme bei Individualsoftware gilt spätestens als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb von 21 Tagen nach Installation oder Übergabe der Programme oder Programmteile keine schriftlichen Beanstandungen unter Bezeichnung des Mangels erhoben hat. Geringfügige, die Funktion nicht wesentlich beeinträchtigende Mängel bewirken keine Verzögerung der Abnahme, sondern fallen unter die Gewährleistung.

(2) Nimmt der Kunde die Leistung nicht an, so ist STAND//BY berechtigt, nach dem Setzten und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen auf Abnahme zu klagen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Die Abnahme funktonsbereiter Software, die Abnahme von Änderungen derselben, sowie die Abnahme von Änderungen von überlassener Standard - Software erfolgt mit der erfolgreichen Durchführung einer Funktionsprüfung.

(4) STAND//BY ist berechtigt, mit von ihr zu erbringenden Leistungen Dritte zu beauftragen und diese durch Dritte durchführen zu lassen.

(5) Teillieferungen, die eine wesentliche Inbetriebnahme erlauben, sind zulässig.

§ 7
Mitwirkungspflicht

(1) Der Kunde wird notwendiges Material, zeitgerecht und in vereinbarter Form zur Verfügung stellen.

(2) Soweit STAND//BY dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit keine Korrekturaufforderung erhält.

(3) Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.

(4) Wenn erforderlich, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.

(5) Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde STAND//BY unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten. Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.

§ 8
 Nutzungsrechte

(1) STAND//BY räumt dem Kunden ein einfaches/ausschließliches/mit Ausnahme der Verwenderin ausschließliches und (nicht) übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt STAND//BY Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung.

(2) Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.  STAND//BY geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

(3) STAND//BY nimmt für Websites auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die STAND//BY keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. STAND//BY wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.

(4) STAND//BY kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile einer Website erfolgt nicht.

(5) Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird STAND//BY vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzten der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder STAND//BY dabei zu unterstützen. Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von STAND//BY z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er STAND//BY unverzüglich darüber informieren.

(7) An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z. B. Konzepte, Zeichnungen etc., behaltet sich STAND//BY die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, STAND//BY erteilt dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

(8) Für Erfindungen bzw. Produktentwicklungen, die während der Leistungserbringung bei einem der Vertragspartner entstanden sind, gilt folgendes: Erfindungen bzw. Produktentwicklungen von Mitarbeitern des Kunden gehören dem Kunden und solche von Mitarbeitern von STAND//BY bzw. STANDBY selbst gehören STAND//BY. Erfindungen bzw. Produktentwicklungen, die gemeinschaftlich von Mitarbeitern des Kunden und STAND//BY gemacht wurden und hierfür erteilte Schutzrechte, gehören beiden Vertragspartnern. Jeder der Vertragspartner hat das Recht, für solche Erfindungen bzw. Produktentwicklungen Lizenzen an Dritte zu erteilen oder seine Rechte zu übertragen, ohne den anderen Vertragspartner davon in Kenntnis zu setzen oder Zahlungen an ihn zu leisten.

 

§ 9
Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise

(1) Der Kunde räumt STAND//BY das Recht ein, das Logo von STANDBY und ein Impressum in geeignete Bereiche des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von STAND//BY zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

(2) STAND//BY behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

§ 10
 Gewährleistung

(1) Ist der Kunde Unternehmer, hat er die gelieferte Arbeiten und Leistungen umgehend nach auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder offensichtliche Mängel zu überprüfen und der STAND//BY dahingehende Beanstandungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die unverzügliche Rüge, gelten die Leistungen als genehmigt.

(2) Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit der Leistung einen Anspruch auf Nacherfüllung. STAND//BY ist nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl mindern oder ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn die STAND//BY die Nacherfüllung verweigert.

(4) Bei Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.

(5) Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.

(6) Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde STAND//BY binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei STAND//BY innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).

§ 11
Haftung

(1) STAND//BY haftet für Schäden, die durch das Fehlen der von zugesicherten Eigenschaften entstanden sind, sowie für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Unberührt hiervon bleiben die Haftung aus der Übernahme einer Garantie oder Beschaffungsrisikos, aus Verzug, wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Die vorstehenden Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

(3) Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist STAND//BY nicht verantwortlich. STAND//BY ist insbesondere nicht verpflichtet, die überlassenen Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu prüfen. Der Kunde unterstützt STAND//BY bei der Abwehr von Ansprüchen, die Dritte gegenüber STAND//BY aufgrund der vom Kunden überlassenen Inhalte geltend machen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen. Der Kunde ist zum Ersatz der zur Rechtsverfolgung notwendigen Kosten verpflichtet, die STAND//BY durch die rechtliche Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund der vom Kunden überlassenen Inhalte entstehen.

(4) Die Haftung für Datenverlust oder -beschädigung ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung erforderlich wäre, um die Daten aus dem gesicherten Datenmaterial wiederherzustellen.

§ 12
Pflicht des Kunden zur Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung, Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

§ 13
Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten durch STAND//BY auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.


(2) Die gespeicherten persönlichen Daten behandelt STAND//BY vertraulich. Diese Daten können von STAND//BY an Beauftragte und gem. § 11 BDSG an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner übermittelt werden, etwa zum Zweck von Bonitätsprüfungen.


(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).


(4) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. STAND//BY ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.


(5) Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

(6) STAND//BY weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

§ 14
Kündigung

(1) Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 11 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 8 - Nutzungsrechte - und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann STAND//BY fristlos kündigen.

§ 15
Anwendbares Recht, Fremdsprache und Gerichtsstand

(1) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist München soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen Vertragspartner ist.


(3) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, berührt das die Rechtsgültigkeit der übrigen Vereinbarung nicht. Die Vertragsparteien vereinbaren, eine dem Sinn und Zweck dieser unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommender Ersatzbestimmung zu treffen.


Sonstiges:

Alle vor dem 01.06.2014 von STAND//BY bekanntgegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren hiermit Ihre Gültigkeit.

Rechtliche Hinweise

STAND//BY prüft und aktualisiert die Informationen auf Ihren Webseiten ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten und Informationen inzwischen verändert haben. Eine Haftung, Garantie oder sonstiges Einstehen für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. STAND//BY behält sich daher das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.

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München, Juni 2014